Werkzeuge > Optionen > Darstellung > Farben
Die Seite Farben verwaltet die Farben der Rhino-Benutzeroberfläche.
Die Rhino-Benutzeroberfläche wechselt zwischen den hellen und dunklen Farbschemata, je nach den Anzeigeeinstellungen des Windows-Systems. Sie können ein Farbschema für Rhino auswählen, um die Systemeinstellungen zu überschreiben.
Farbschemata
Stellt die Rhino-Benutzeroberfläche zur Verwendung des dunklen Farbschemas ein.
Stellt die Rhino-Benutzeroberfläche zur Verwendung des hellen Farbschemas ein.
Stellt die Rhino-Benutzeroberfläche zur Verwendung benutzerdefinierter Farben ein.
Anmerkung: Vergewissern Sie sich, dass beim Ändern des Farbschemas nur eine Rhino-Anwendung ausgeführt wird, um Anzeigeprobleme mit der Benutzeroberfläche zu vermeiden.
Farben des Ansichtsfensters
Die Farbe des Arbeitsflächenhintergrunds hinter den Rasterlinien.
Farbe von Hauptrasterlinien.
Farbe von Nebenrasterlinien.
Farbe der x-, y- und z-Achse der Konstruktionsebene.
Farben der Richtungspfeile für das Weltachsensymbol.
Hintergrundfarbe des Layout-Papiers.
Objektanzeige
Farbe von ausgewählten Objekten.
Farbe von gesperrten Objekten.
Farbe für neue Ebenen.
Interface-Objekte
Farbe für die Feedback-Kurven. Ein Beispiel einer Rückmeldekurve ist die Linie, die sichtbar wird, wenn Sie Objekte ziehen.
Farbe für die Verfolgerlinie. Ein Beispiel einer Verfolgerlinie ist die Linie, die sichtbar wird, wenn Sie den Aufzug-Modus verwenden.
Farbe der Fadenkreuze auf dem gesamten Bildschirm.
Farbe des Layout-Hintergrunds.
Allgemein
Ändert die Farben verschiedener Bereiche des Rhino-Fensters. Diese Farbeinstellungen sind nur für das Benutzerdefinierte Farbschema verfügbar.
Widget-Farben
Die Farbe der u-Achse des Mapping-Widgets.
Die Farbe der v-Achse des Mapping-Widgets.
Die Farbe der w-Achse des Mapping-Widgets.
Setzt die Einstellungen in der aktuellen Seite auf Fabrikwerte zurück.
Speichert die Optionseinstellungen in eine Datei.
Stellt die Optionseinstellungen aus einer Datei wieder her.
Rhinoceros 8 © 2010-2024 Robert McNeel & Associates. 12-Feb-2024